conex Ihre Kfz Sachverständige

AGB

Nachstehend „SV“ genannt – zum Zwecke der Beweissicherung sowie der Feststellung und Begutachtung des mir entstandenen Schadens aus dem nachfolgenden Verkehrsunfall. mit der Erstellung eines Schadensgutachtens. Der SV erhält als Vergütung für die Gutachtenerstellung ein Grundhonorar, das sich am ermittelten Schaden orientiert. Grundlage der Berechnungen ist der im Honorarbereich V ermittelte Wert der aktuellen BVSK-Befragung 2018. Zusätzlich erhält der SV Nebenkosten wie folgt vergütet: 1. Fotosatz: € 2,00 (entspricht € 2,38 inkl. MwSt.) pro Foto, 2. Fotosatz € 0,50 (entspricht € 0,60 inkl. MwSt.) pro Foto; Fahrtkosten € 0,70 (entspricht € 0,83 inkl. MwSt.) pro gefahrenem Kilometer (max. 50 km); Porto / Telefon (pauschal): € 15,00 (entspricht € 17,85 inkl. MwSt.); Schreibkosten pro Seite: € 1,80 (entspricht € 2,14 inkl. MwSt.); Schreibkosten Zweitausfertigung pro Seite € 0,50 (entspricht € 0,60 inkl. MwSt.).

Belehrung zum Widerrufsrecht für Verbraucher (nur gültig bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume des SV)

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an die o.g. Adresse des SV senden. Da das Gutachten vereinbarungsgemäß sofort erstellt werden soll, ist im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen belehrt worden zu sein und verlangen ausdrücklich, dass sofort mit der Gutachtenerstellung begonnen wird.

Abtretung und Zahlungsanweisung

Zur Sicherung des Sachverständigenhonorars in der o. g. Angelegenheit trete ich meinen Anspruch auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten gegnerischen Fahrzeugs in Höhe des Honoraranspruchs einschließlich der Mehrwertsteuer für die Erstellung des Beweissicherungsgutachtens erfüllungshalber an den SV ab. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich. Zugleich weise ich hiermit die Anspruchsgegner unwiderruflich an, den Forderungsbetrag aus der Rechnung des SV unmittelbar durch Zahlung an den SV oder den von ihm genannten Gläubiger zu begleichen. Der SV ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern gegenüber offen zu legen und die erfüllungshalber abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen Namen geltend zu machen. Durch diese Abtretung werden die Ansprüche des SV aus diesem Vertrag gegen mich nicht berührt. Diese können nach erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung bei der gegnerischen Versicherung oder dem Schädiger zu jeder Zeit gegen mich geltend gemacht werden. Im Gegenzug verzichtet der SV dann jedoch Zug um Zug gegen Erfüllung auf die Rechte aus der Abtretung gegenüber den Anspruchsgegnern. Über die Vergütungsansprüche des SV im Zusammenhang mit der im vorliegenden Schadenfall entfalteten Tätigkeit darf ich keine Vergleiche abschließen.